Die Kosten für Pflege
20/03/2013 09:13
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Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Menschen unserer Gesellschaft heute immer älter und damit auch pflegebedürftiger werden. Obwohl mit der im Pflegegesetz beschlossenen Pflegeversicherung theoretisch allen Menschen adäquate Hilfe im Pflegefall zugesichert wird, können dennoch Finanzierungsengpässe entstehen, da die gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Die daraus entstehenden finanziellen Konsequenzen für die betroffenen Familien können gravierend sein.
Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim setzen sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Allgemeine Pflegeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, so genannte Investitionskosten sowie einem Ausbildungsbetrag. Die Pflegeleistungen werden zwischen dem Pflegeheim und der jeweiligen Pflegekasse direkt abgerechnet. Die restlichen Kosten gehen jedoch zu Lasten des Heimbewohners.
Wer keine private Zusatzversicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abgeschlossen hat und nicht selbst für den Anteil jener Kosten aufkommen kann, der nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt ist, hat die Möglichkeit um Sozialhilfe anzusuchen.
Allerdings können Teile oder sogar die gesamte Finanzierungsleistung der Sozialhilfe vom Amt von den Familien wieder zurückgefordert werden; denn die Sozialhilfe versteht sich als Vorausleistung. Für die Rückforderung der Finanzierungsleistungen gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung; beispielsweise kann auf Häuser im Eigentum zugegriffen werden oder auf Vermögen und Erspartes der Kinder des Betroffenen. Fest steht lediglich, dass den Angehörigen ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt bleiben müssen.
Es ist daher ratsam, sich genau über die Kosten einer Pflege zu informieren.
Übersichtsbeispiel Kosten bei vollstationärer Pflege:
Pflegestufe
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Zuschuss bei vollstationärer Pflege
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Selbstbehalt für einen Heimplatz
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I
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1.023 Euro
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II
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1.279Euro
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III
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1.550Euro
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3.000 bis 3.500 Euro
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III +Härtefall
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+ 1.918 Euro
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Unterstützung für Pflegehilfsmittel sowie Pflegegeld für pflegende Angehörige werden nach festgelegten Höchstsätzen ausbezahlt.
Übersichtsbeispiel Pflegegeld:
Pflegestufe
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Pflegegeld
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Pflegegeld ab 2013
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I
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235 Euro
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305
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II
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440 Euro
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525
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III
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700 Euro
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700 Euro
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Die Zukunft der Pflegefinanzierung:
Aufgrund einer Studie der OECD geht man davon aus, dass sich die Kosten für Pflege in den Industrieländern bis zum Jahre 2050 verdoppeln werden. Sie legt den Industriestaaten nahe, anstatt pflegenden Angehörigen Pflegegeld zu geben, neue Strukturen zu schaffen, damit Pflege und Beruf vereinbart werden können. Die Experten der Studie raten weiters, den Anspruch auf Pflegeleistungen, wie er in Deutschland durch das Pflegegesetz besteht, auch in anderen Ländern zu etablieren, die Höhe der finanziellen Leistungen jedoch den individuellen Einkommensverhältnissen anzupassen.